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Steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVe) nach §14a EnWG - Lösungsversuche mit Node-Red

Hallo Leute,

wer ein netzgebundenes Victron System hat, in dem entweder:

  1. die Batterie mit mehr als 4.2kW aus dem Netz laden kann (Bezug), oder
  2. eine Victron Wallbox (EV Charger) im Einsatz hat (kann auch über 4.2kW aus dem Netz ziehen), oder
  3. beides von oben im Einsatz hat

...für den ist der §14a EnWG seit dem 01. Januar 2024 sehr wichtig geworden.

Hier gibt es die rechtlichen Details, kurz aufbereitet: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html

Mir ist aktuell nicht bekannt, dass ein Victron System, in der Ausprägung wie oben gelistet, die im §14a EnWG beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Damit gilt: Ab dem 01.01.2024 neu installierte Systeme darf man (rein rechtlich) so nicht in Betrieb nehmen, denn man MUSS sie als SteuVE anmelden ... eine Eigenschaft, welche das System heute (noch) nicht unterstützt.

Da ich meine bestehende Anlage (nur Speicher - Ladeeinrichtung ist nicht von Victron) nun gerne in die Regelung überführen/ummelden würde (Der Speicher kann bis 10kW aus dem Netz ziehen und hängt dabei am HH-Zähler - mit Modul 1 der §14a Entschädigung bekomme ich vom Netzbetreiber pauschal 145EUR p.a.) ... habe ich mich mal aufgemacht das "Problem" selbst zu lösen.


Zur Technik:

Der Cerbo GX hat 4 digitale Eingänge (digitalInput1...digitalInput4).

Hier habe ich einen als "Door" konfiguriert. Dieser Input meldet die Eigenschaft open/close auf dem DBus.

1720279113648.png


...und eine 2-Draht Stecker/Kuplung angeschlossen.


1720279928057.png


Mit einem Shelly Plus 1 (potentialfreier Kontakt am smarten Schalter) kann ich jetzt die Direktsteuerung des VNB simulieren.


...jetzt brauche ich noch ein paar Regeln, die Dimmung umzusetzen.

1720279774020.png

...hier mal ein erster Versuch.

enwggermanysteuve§14a
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6 Answers
Matthias Lange - DE avatar image
Matthias Lange - DE answered ·

Man soll das zwar vorsehen, doch noch gibt es gar keine Pläne, wie das ganze technisch umgesetzt werden soll.
Wir haben dieses Jahr auch schon einige Anlagen installiert/angemeldet, ohne Probleme.

Unserer Ansatz ist da, wenn es nötig wird, einfach den VE.Config Assistenen zum begrenzen des AC-Eingangsstroms zu nutzen, den gibt es schon ewig original von Victron ohne gebastel.

1720284282223.png

Da legt man das potentialfreie Signal vom EVU einfach einen AUX Eingang und setzt damit den Eingangsstrom entsprechend runter (bei einem 3-phasigen System auf 6A pro Phase).

1720284427394.png

So wird dann pro Phase max. 6A gezogen (3 x 6A x 230V = 4140W).
Was die Verbraucher mehr brauchen, wird aus dem Akku genommen.


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dennibu avatar image dennibu commented ·
Soweit ich weiß wird sogar die EVCS durch diese Begrenzung mitgeregelt.
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hominidae avatar image hominidae commented ·

Naja, wie es umgesetzt werden soll ist schon reichlich diskutiert.

Gibt genug FNN Hinweise dazu.

Gerade bei der Umsetzung mittels 2-Draht-Technik ist da eigentlich alles klar.

Das kennt man ja schon vom alten §14a mittels Rundsteuerempfänger...statt RSE/FRE kommt halt eine Steuerbox. Statt bisher Ein/Aus heisst es jetzt dimmen auf 4.2kW oder eben gemäss Gleichzeitigkeitsformel.

Wenn man den volldigitalen Weg geht, wird es wohl auf EEBus rauslaufen.

Ein EMS auf Anlagenseite kann aber trotzdem über Direktsteuerung / 2-Draht gedimmt werden...EEBus ist kein Muss und der Anlaagenbetreiber hat die Wahl, nicht der VNB.


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pyrorider avatar image pyrorider commented ·
Habe heute einen Anruf von unserem VNB bekommen, dass die Regelung so nicht akzeptiert wird da ich als Nutzer (bin zeitgleich auch Installateur) ja den Eingangsstrom selber ändern könnte. Somit ist meine Anlage nun nicht mehr Abnahmefähig bis ich das gelöst bekomme.

Irgendwelche Vorschläge?


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sender avatar image sender pyrorider commented ·
Genau solche Sinnlosargumente hab ich befürchtet.

Die sind halt leider meist "von gestern", Software lässt sich nun mal nicht so einfach "verplomben". Eine echte/hilfreiche Idee hab ich aber leider nicht, sorry...


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pyrorider avatar image pyrorider sender commented ·
Unser VNB hat sowieso gänzlich einen an der Klatsche, eine Idee zur "freiwilligen" Abregelung auf 0% wenn dimmen nicht möglich ist, ist ungelogen ein Lastschütz in die DC-Leitung des Akku's zu klemmen.
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sender avatar image sender pyrorider commented ·
Na klar, warum überhaupt die Wallbox regeln, wenn man doch auch im Auto den Akku abklemmen könnte.

Wenn Dummheit weh tun würde...


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sender avatar image sender pyrorider commented ·
Aber dass die das Spiel selbst nicht ewig spielen dürfen, ist denen hoffentlich klar, oder? In 2 Jahren haben die den "schwarzen Peter", dann müssen die Ihr Netz ertüchtigt haben und Du kannst drauf pochen! Dann is eh Schluß mit "dimmen".

Vielleicht kann man ja doch mal vernünftig miteinander sprechen?

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pyrorider avatar image pyrorider sender commented ·
Ich versuche grade die angebliche Aussage der Bundesnetzagentur zu finden, ich meine selber mal was gelesen zu haben wie es hier jemand schrieb, dass der VNB nur "berechtigt" ist das Signal zu senden und die Umsetzung mir überlassen ist. Ich könnt auch nen EEBUS-Adapter kaufen, an den Cerbo anstecken und sagen "jo ist halt ne PV mit DC Speicher, laden aus dem Netz ist softwareseitig nicht vorgesehen, f***t euch." Der VNB ist wenn er abregelt in der Pflicht dies zu protokollieren, sprich er würde ja sehen (übers Smartmeter und co.) ob ich konform abgeregelt habe oder nicht. Aus meiner Sicht geht es die also maximal was an ob da nen 2 Adriges Steuerkabel im Zählerschrank liegt oder nicht.
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sender avatar image sender pyrorider commented ·
Um das einigermaßen rechtssicher zu klären, bräuchte man ja schon einen Fachanwalt, da gibt's bestimmt, wenn überhaupt, sehr wenige...
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pyrorider avatar image pyrorider sender commented ·
Ganz ehrlich, sollten unser VNB und ich uns garnicht einig werden, zieh ich alle Anträge zurück und dann läuft das Ding halt schwarz. Eingespeist wird eh nicht, der neue Akku wird eh thereotisch nie ganz voll, da kann ich auch aufs einspeisen der paar kWh im Jahr verzichten.
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pyrorider avatar image pyrorider sender commented ·
Zumal das vollständige abschalten ja jetzt schon nicht mehr zulässig ist und maximal rein freiwillig als Notlösung angesehen werden sollte
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sender avatar image sender pyrorider commented ·

So ist es.

Ich würde wirklich versuchen, diese Problematik in einem sachlichen Gespräch zu klären.
Btw. 24 Monate sind schnell verdiskutiert... :D


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hominidae answered ·

Das "Problem" ist, das hier nicht der ganze Netzbezug gedimmt werden muss/soll, sondern nur der Bezug der SteuVE. bei mehreren SteuVE hinter dem Zähler gelten Gleichzeitigkeits-Regeln.

Der Hausverbrauch ist aber *immer* ausgenommen.

Der VE-Assistent ist also eher ungeignet. rechtlich gesehen würde er die Randbedingungen einhalten, aber dem Nutzer eben nicht optimal helfen.

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dennibu avatar image dennibu commented ·

EVCS am AC Out und Haushalt am AC in, damit wären das Thema PV und Wallbox gut gelöst.

Regelt man die Wallbox fest auf 4,2kw verliert man die Möglichkeit das Delta mit Akku zu versorgen. Macht man das mit der Eingangsstrombegrenzung zieht die Wallbox den Akku leer. Egal wie man es macht die perfekte Lösung gibt es meiner Meinung nach nicht.

Das ist ja nicht Dauerzustand…..

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hominidae avatar image hominidae dennibu commented ·
Ich hab alles an AC-In, da Wärmepumpen und Wallbox (non-Victron) am extra Zähler über ne Kaskadenmessung nuckeln (wg. Eigenverbrauch optimieren)....das war alles auch schon vor dem Speicher da.

Umbauen ist zu teuer...

Ja, es gibt sicher nicht auf einfachem Weg ein System für Alle.

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hominidae answered ·

Mein Ansatz oben, zumindest erstmal für den "nur Speicher" Fall:

Statt die Netzseite zu Regeln, wird die Freigabe des Ladestroms so begrenzt, dass der Speicheranteil bei Bezug nie 42.kW überschreiten kann ...zB mit 95% Wirkungsgrad auf 80A (4200W / 50V *0,95 = 79.8A) ... damit ist es egal was sonst am Netzanschluss passiert.

Vorbedingung: solange Netzbezug unter 4.2kW oder Ladestrom unter 80A wird sowieso nicht reagiert, weil keine Grenze überschritten ist.

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sender answered ·

Hallo,

eine Frage drängt sich mir bei diesem Thema auf, und zwar folgende...

Das man, m.E. mit relativ überschaubarem Aufwand, eine gesetzeskonforme Regelung seiner Geräte (je nach Geräten) herstellen kann, steht (für mich) außer Frage.
ABER bei keinem Netzbetreiber wird sich jemand hinstellen und die "selbstgebastelte" Regelung prüfen/testen, wie soll das Anerkennen/Abnehmen der Steuerung in der Praxis bewerkstelligt werden? Wie überall fehlt es auch da an Personal, zusätzlich ist es quasi unmöglich für jede der unzähligen Optionen eine entsprechende Regelung umzusetzen, auch noch einen Experten im Portfolio zu haben.

Weiß einer von Euch, der sich evtl. sogar beruflich mit der Materie befasst, Genaueres?

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dennibu avatar image dennibu commented ·
Das hängt vermutlich auch stark vom Netzbetreiber ab. Meine Erfahrung bisher (Kleinanlagen) war dass niemand hinterfragt wie die Steuerung genau funktioniert. Ich vermute das wird auch zukünftig bei Kleinanlagen nicht hinterfragt.

Wie? - EMS - Haken drunter fertig.

Genaue Regelungen wie das EMS auszusehen hat gibt es soweit ich weiß nicht. Ich hoffe das bleibt so und die Ansteuerungen bleiben Zertifikatfrei.

Kann mich aber auch täuschen, vielleicht hatte ich bisher einfach Glück….

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hominidae avatar image hominidae commented ·

...hier gibt es entsprechende Infos: https://www.vde.com/de/fnn/aktuelles/2024-01-16-impuls-mud

darunter auch einen Hinweis zur Nachweiserbringung.

Wenn man es über einen Input "auslösen" lässt und ein Alarm im EMS ausgelöst und protokolliert wird ist das mal die erste Stufe.

Dann muss man ja "nur noch den Nachweis erbringen", das die Grenzbezugswerte eingehalten werden...was man ja in den Leistungskurven am Grid eindeutig sehen kann....alles im VRM.

Nur weil der VNB das Signal auslöst, muss ja nicht zwingend eine Lastreduktion in der Anlage folgen.

Dank Gleichzeitigkeitsfaktor und bei mehreren sVE ist man ja nicht auf 4.2kW limitiert.

Ein Speicher, eine Wärmepumpe und eine Wallbox sorgen schon für 10.5KW, die das EMS frei auf die sVE "zuteilen" kann...und PV darf direkt verbraucht werden und gehört dann in die Bilanz am Grid hinein.

Ausserdem hat der VNB mit den anderen TAF 7, TAF 9 und TAF 11 genug Mittel um selbst festzustellen, ob die Grenzbezugswerte eingehalten werden.

Ich denke er hat Besseres zu tun, als jedem Betreiber einer sVE nachzulaufen und die Nachweisberichte auszuwerten.

Er wird Stichprobenartig über die o.a. TAF prüfen und im Anlass-/Verdachtsfall die Nachweise anfragen.

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dennibu answered ·

Wovor es mir ein bisschen graut ist dass am Ende wieder alles über ein Zertifikat geregelt wir. Das würde es dem Netzbetreiber am bequemsten machen und die Hersteller haben wieder eine Aufgabe…. und Futter für die Glanzprospekte.

Man frägt sich allerdings auch wie es dem „normalen“ Elektriker zuzumuten ist entsprechende Modbusregister einer Wärmepumpe zu finden und das EMS einzurichten.


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Ja, ich sehe schon sowas wie ne Clearingstelle zum EGG dann für den §14a kommen...weia.
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pyrorider avatar image pyrorider commented ·
Die meisten EMS sind ja fast Plug and Play, siehe SMA's aktuelles System, Grid-WR, Hybrid-WR, Akku, SMA-Smartmeter und Wärmepumpe (ich glaub Striebel) kommunizieren alle über EEBUS miteinander, da ist kaum noch was einzustellen (War letztens bei der IBN dabei).

Und das ist ebend etwas was der Elektriker lernen muss wenn er sowas installieren will.

Aber wie du schon sagst, am Ende wird das vom Gesetzgeber auf die VNBs geschoben und die schieben's auf die Kunden und Hersteller


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hias0815 answered ·

Hallo Zusammen,
Nochmal für die ganz langsamen:
Fällt nun jedes neue Victron ESS ab den 1.1.2024 unter den §14?

Grüße

Matthias

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victroniker avatar image victroniker commented ·

Wenn du dein ESS mit mehr als 4,2 kW laden kannst, dann JA

Von der Bundesnetzagentur-Seite zusammengefasst:

Ob ein Stromspeicher nun von der Festlegung nach § 14a EnWG betroffen ist, hängt von seiner technischen Auslegung ab. Wenn der Ladevorgang eines Speichers sich auf den netzwirksamen Leistungsbezug, d. h. auf die Leistung, die aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, auswirken kann, unterfällt er der Teilnahmeverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn der Stromspeicher softwareseitig gegenwärtig auf die reine Einspeicherung etwa von PV-Energie programmiert ist.


Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.

-Private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox)

-Wärmepumpen (auch Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung

-Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

Mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten: Es werden nur Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) zusammengerechnet. Bei der Zusammenlegung erfolgt eine betreiberspezifische Betrachtung. Anlagen verschiedener Betreiber sind nicht verpflichtend zusammenzulegen. Diese gruppierten Anlagen werden dann als nur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. Dies gilt auch bei der Berechnung der Mindestbezugsleistung im Steuerungsfall.




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