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d-ferdi asked

wann ist eine anlage genehmigungspflichtig interessanter artikel

hallo,

ich habe da einen interessanten artikel gefunden, was die meldepflicht im marktstammdatenregister und die anmeldung beim versorger angeht und moechte gerne mal eure meinung zu dem thema haben: https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

das markstammdatenregister empfiehlt ja, alles als teileinspeisendes system einzutragen. leider habe ich da ein paar probleme mit dem eintrag als teileinspeisende anlage, da diese anlage dann auch anmeldepflichtig ist:

- bei anmeldepflichtigen anlagen muss ein aktiver NA-schutz installiert sein, ich brauche fuer meine anlage aber keinen, auch wenn die installation eines externen NA-schutzes in planung ist, da ich den internen nicht benutzen kann, so wie meine anlage konfiguriert ist.

- wenn ich die anlage als teileinspeisende anlage im markstammdatenregister anmelde, muesste ich sie prinzipell auch bei meinem versorger anmelden. der weiss zwar, dass ich diese anlage habe, aber weil sie nicht einspeisen kann, interessiert es ihn auch nicht.

- abgesehen davon, dass man fuer eine solche anlage die abnahme eines eingetragenen elektrikers oder elektrobetriebes braucht, was bisher auch noch nicht noetig war und aktuell noch in planung ist. gegen ende des monats wird jedenfalls die anlage angemeldet, die ich einem bekannten installiert hat. und dabei wird es keine probleme geben. dem elektriker hat die anlage jedenfalls sehr gut gefallen.

was haltet ihr davon, eine anlage im marktstammdatenregister mit falschen informationen anmelden, weil man sie mit den richtigen informationen nicht anmelden kann! und was koennte das fuer folgen haben, wie z.B. dass sich ein mitarbeiter des versorgers meldet um festzustellen, dass die anlage auch so installiert ist, wie sie als einspeisende anlage installiert sein muss und eine anmeldung der anlage verlangt?

und was haltet ihr von dem artikel, den ich gefunden habe. er scheint ja doch sehr gut recherchiert zu sein, auch wenn ich die angaben noch nicht ueberprueft habe.

tschuess

Multiplus-IIESSanmeldung
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Matthias Lange - DE answered ·

Allein schon die Bezeichnung "Inselanlage mit Netzunterstützung" ist doch völliger Quatsch.
Entweder es ist eine Insel ohne Netzanschluss oder es ist keine Insel.
Diese Definition findet man übrigens auch beim MaStR:

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html


Was soll ein "Off-Grid Hybrid Inverter" sein?
Laut Definition in dem von dir verlinkten Artikel ist es ein MultiPlus auf jeden Fall nicht.
Der AC IN des MutliPlus (und allen ähnlich konstruierten Geräten) ist keine "elektrische Einbahnstraße".
Bei Lastschwankungen wird immer etwas aus dem Netz bzw in das Netz gehen.

Das Situationsbedingte zu- und abschalten vom Netz hat durch die Schaltvorgänge auch Rückwirkungen auf das Netz!
Mein Chef war da schon mal bei einer Gerichtsverhandlung. Da ging es um eine Anlage, die genau so konfiguriert sind, also eine "Insel" solange PV-/Akku reich bzw. die Lasten klein sind und unter gewissen Parametern wird sich zur Unterstützung mit dem Netz verbunden.
Da kam es zum Teil mehrmals täglich zu Umschaltungen und in einer Bäckerei, ein Stück weiter, hat es regelmäßig Steuergeräte zerschossen.
Nachgewiesen wurde das durch eine Netzanalyse des Netzbetreibers.


Zu deiner Anmeldung:
Ich kenne deine Details nicht und will das ehrlich gesagt auch nicht.
Wenn du aber eine Anmeldung im MaStR machst, wirst zu nach kurzer Zeit auch Post von deinem Versorger bekommen.
MaStR und Versorger gleichen ihre Datenbanken ab!
Das hatten wir auch schon oft, da wollten Kunden ihre Anlagen nicht beim Versorger anmelden, haben es aber im MaStR gemacht und dann kam der Versorger mit einer Frist für die Anmeldung.

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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·
hallo,

genau das ist das problem. ich habe bei meinem anbieter nachgefragt, ob ich meine anlage bei ihm anmelden muss und die anwort war nein und wenn ich die eintrage, dann muss ich sie anmelden, weil sie dann ja als einspeisende anlage gilt.

mit den off-grid-wechselrichtern meinen die wohl wechselrichter, die nicht einspeisen koennen.

und was die wechselwirkungen beim ab- und zuschalten des stromnetzes angeht, was glaubst du wohl, wie gross die sind, wenn ein 9 kW saunaofen alle paar minuten ein- und aus-schaltet oder mehrere herdplatten mit bis zu 2 kW plus backofen.

da sind die auswirkungen auf das netz wesentlich groesser, als wenn der wechselrichter ein paar mal umschaltet. wobei mein system normalerweise nur einmal am tag das netz zu- bzw. abschaltet.

jede lastaenderung verursacht nun mal spannungsschwankungen. was glaubst du wohl, was los ist, wenn in einem stahlwerk das material mit einem lichtbogen geschmolzen wird. das sind ganz andere leistung und die spannungsschwankungen dementsprechend groesser.

was allerding zu einem groesseren problem werden kann, ist, wenn man direkt am trafo haengt, wo die spannung logigescherweise am hoechsten ist und es dann noch zu starken schwankungen der last kommt. aber wenn die backerrei elektrische oefen hat und die steuerung nicht sehr intelligent war, dann kann die leicht selbst fuer lastschwankungen von mehr als 10 oder 20 kW sorgen.

und um solche probleme mit den geraeten zu verhindern, dass sie wegen spannungsspitzen zerstoert werden, gibt es entsprechende technik, die man davor schalten kann. man kann da online-usvs benutzen, die liefern eine 100% stabile ausgangsspannung oder magnetische spannungskonstanthalter. davon habe ich noch einen hier. der hat aber weniger als 100W. die gibt es aber auch mit groesseren leistungen. wie die dinger funktionieren, weiss ich zwar nicht, aber sie funktionieren. das habe ich mit dem regeltrafo getestet.

mir hat es auch schon einen zaehler (nach mehreren jahren) hinter meinen wechselrichtern zerschossen. die zaehler dieses herstellers scheinen, was spannungsspitzen angeht sehr empfindlich zu sein, weil wohl eine entsprechende schutzschaltung, die nur ein paar cent kostet, fehlt. oder die dinger taugen einfach nichts. bei einem bekannten hat es mehrere zaehler dieses herstellers zerschossen.

was auch ein problem ist, wenn man dauernd unterspannung im netz hat. das war bei uns so, bis sie einen zusaetzlichen trafo 2 strassen weiter installiert haben, das duerfte vor ueber 40 jahren gewesen sein. inzwischen steht der neue trafo auf der strassenseite gegenueber. also max. ca. 50 m kabel vom trafo bis in meinen zaehlerschrank.

tschuess

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ d-ferdi commented ·

Ein Stahlwerk mit einem Wohnhaus vergleichen, echt top!

Das Netz und die Elektroanlage bei einem Stahlwerk ist speziell für diese Belastung ausgelegt, inkl. eigener Trafostation.

Das Netz in einem Wohngebiet ist natürlich für andere Lasten ausgelegt.
Jeder Hausanschluss muss ja auch dem Versorger gemeldet werden und da muss man auch gewisse Angaben zu den geplanten Verbrauchern machen (z.B. E-Herd, E-Heizung, Durchlauferhitzer, größere Maschinen), damit der Versorger schauen kann, ob das Netz an der Stelle diese Last auch stemmen kann oder ob es Einschränkungen gibt oder das Netz gar erst ausgebaut werden muss.

Ein Saunaofen oder die Öfen vom Bäcker sind als ohmsche Last eine andere "bessere" Belastung als eine Anlage in der es kapazitive und/oder induktive Lasten gibt.

Ich denke mir das nicht aus, in dem genannten Fall wurde, wie schon geschrieben, durch den Energieversorger eine mehrwöchige Netzanalyse durchgeführt, bei der die "Inselanlage" eindeutig als Verursacher der schädlichen Netzrückwirkungen ermittelt werden konnte.

Warum soll der Bäcker vor seine Maschinen, die jahrelang problemlos liefen, auf einmal eine USV bauen, wenn die Ursache für die Ausfälle nachweislich in einer falsch installierten/konfigurierten und natürlich nicht angemeldeten Anlage begründet ist?

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d-ferdi avatar image d-ferdi Matthias Lange - DE ♦ commented ·
hallo,

da ich jetzt nicht weiss, wie diese anlage konfiguriert war und wodurch dir probleme entstanden sind, kann ich dazu nichts sagen. bei uns gabe es lediglich einmal probleme, wegen der zu langen leitung vom trafo bis zum haus.

und auch in einem stahlwerk gibt es steuerungen, die mit den spannungsschankungen klar kommen muessen, die dort auftreten koennen.

auf dem kraftwerk hing die ganze steuerung an einem 24v-system, da kamen keine schwankungen von der netzseite durch.

wie stark die spannungsschwankungen bei einer lastaenderung sind, haengt eben auch stark von der netzimpedanz ab.

und ich hatte auch einmal probleme mit meinen alten mp 5000. da ist leider ein firmware-fehler drin, was den powerassist angeht, so dass der wechselrichter dinge macht, die er nicht machen darf! aber das konnte ich durch eine aenderung der konfiguration beheben.

tschuess

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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·

hallo,

und was lastaenderungen angeht, scheint sich das victron ess auch nicht mit ruhm zu bekleckern.

es mag ja sehr sinnvoll sein, die regelgeschwindigkeit eines wechselrichters auf 400W/s zu begrenzen. vor allem bei reinen pv-wechselrichtern. bei einem multi macht das auch auf der ac-in seite noch sinn, aber nicht auf der ac-out seite.

dadurch wird zwar das zuschalten einer last komplett abgefangen, aber dafuer kommt es beim abschalten der last zu einer einspeisespitze in hoehe der last, anstatt dass das auch abgefangen wird.

ich habe auch schon festgestellt, dass der wechselrichter, selbst bei konstanter last, leistungsschankungen am eingang von bis zu 300W verursacht. wie das aussieht, wenn anstatt max. 1 kW vom system 11 kW oder mehr gezogen werden, weiss ich noch nicht, das werde ich aber noch feststellen.

mit wallboxen ist das auch so eine sache. installiere ich eine fest, muss ich sie anmelden, liegt sie normalerweise im auto und wird ueber ein 16/32A drehstromsteckdose angeschlossen, dann muss sie nicht oder kann vieleicht sogar nicht angemeldet werden!

manche regeln sind wichtig, manche gut und manche absoluter bloedsinn, selbst wenn das nur fuer bestimmte faelle gilt. so ist eine allpolige trennung fuer pv-wechselrichter ohne trfo sehr sinnvoll, fuer pv-wechselrichter mit trafo noch ok, fuer wechselrichter mit notstrombetrieb absoluter unsinn, hier reicht eine trennung der phasen. zudem wird der N des wechselrichters normalerweise immer geerdet und damit immer eine verbindung zum ankommenden PE oder PE/N hergestellt und spaetestens beim trafo ist der N dann mit dem PE verbunden. und ueber nur eine leitung ist eine wechselwirkung mit dem netz nicht moeglich, solange hier kein strom fliessen kann. lediglich in einem netz mit getrennten N + PE macht die trennung des N noch sinn, da sonst auch strom ueber den PE fliessen kann, wegen des spannungsabfalls auf den leitungen.

ich werde mir wohl auf jeden fall mal die spannung und den strom des ess auf dem speicheroscilloskob ansehen, vieleicht auch die leistungskurve. mein geraet kann naemlich die signale auch multiplizieren.

tschuess

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ d-ferdi commented ·
Wie schon in einem anderen Thema geklärt, sind die 400W/s keine Idee von Victron, sondern sind auch wieder in den "tollen" deutschen Gesetzen begründet und ist für die Zertifizierung der Geräte nötig.
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d-ferdi avatar image d-ferdi Matthias Lange - DE ♦ commented ·
hallo,

ich weiss. aber wenn in den regeln steht, nur auf netzseite, dann hat victron das nicht optimal geloest!

tschuess

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Sebastian avatar image Sebastian d-ferdi commented ·

Wie soll denn sichergestellt werden, dass die Energie nur gen AC-Out fließt solange die Schütze im MP zu sind?

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d-ferdi avatar image d-ferdi Sebastian commented ·
hallo,

du hast das mit der steuerung nicht verstanden, also mal kurz, wie es sich verhaelt:

- last von 1 kw wird zu geschaltet, strom kommt direkt und verzoegerungsfrei vom wechselrichter, ist die wechselrichterleistung auf einen wert unterhalb der aktuellen leistung begrenzt, regelt das system die leistung runter und bezieht die differenz vom netz. hier ist es mir absolut egal, wie schnell das geht, ob das 1 s oder 30 s sind, macht keinen grossen unterschied.

- last von 1 kw wird abgeschaltet, aber wechselrichter regelt die leistung erst runter, wenn dieser 1 kW lastabwurf komplett ans netz weitergereicht wurde. das kann dann auch bedeuten, dass zuerst einmal mit einer leistung von 1 kW eingespeist wird und dann langsam (400W/s) wieder auf 0 geregelt wird.

und der wechselrichter hat selbst eine strommessung und koennte das ganz einfach verhindern.

und ich wuerde diese vorschrift, nur max. 400W/s nur fuer den ac-in beruecksichtigen, was wesentlich mehr sinn machen wuerde, als fuer den ac-out oder den gesamten wechselrichter!

das problem bei dem ganzen liegt darin, dass der wechselrichter hier auch einspeist, obwohl er garnicht einspeisen darf, weil die einspeiseleistung auf 0 eingestellt ist. wegen der regelverzoegerung speist er aber ein. wenn jetzt eine 2 kW hardplatte alle paar sekunden ein- und ausschaltet und das eventuell ueber stunden, dann hat man auch mal schnell mehr als 1 kWh aus dem akku eingespeist anstatt sie selbst zu verbrauchen und bekommt dafuer entwerder nichts oder nicht viel, je nach vertrag.

etwas schwieriger wird es, wenn die last nicht am ac-out haengt, sondern am ac-in. dann bekommt das system diese information erst wenn die leistung am zaehler hoch geht und kann dann auch nur verzoegert reagieren und die leistung am zaehler wieder auf 0 einregeln. hier gibt es auch keine moeglichkeit zu verhindern, dass die lastaenderungen zuerst an das netz weitergereicht werden und dann ausgeregelt werden, egal in welcher richtung sich die leistung aendert.

das koennte man hoechstens mit einem externen stromsensor machen, der die information verzoegerungsfrei zum wechselrichter leitet.

und energie ueber den akku zu nutzen, wo das nicht noetig und nicht erwuenscht ist, ist ebenfalls energieverschwendung.

leider kann man auf dem cerbo nicht einfach zwischen ess-betrieb und normalbetrieb umschalten und ob es einstellungen gibt, mit denen man dieses verhalten beeinflussen kann, muss ich erst noch herrausfinden.

und den assistenten zu deinstallieren und wieder zu installieren ist hier auch keine loesung.

aber wenn man das verhalten beeinflussen kann, werde ich es mit sicherheit herrausfinden!

tschuess

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Marco Dressel avatar image Marco Dressel commented ·

@Matthias Lange - DE

Zitat: "Zu deiner Anmeldung:

Ich kenne deine Details nicht und will das ehrlich gesagt auch nicht.

Wenn du aber eine Anmeldung im MaStR machst, wirst zu nach kurzer Zeit auch Post von deinem Versorger bekommen.

MaStR und Versorger gleichen ihre Datenbanken ab!

Das hatten wir auch schon oft, da wollten Kunden ihre Anlagen nicht beim Versorger anmelden, haben es aber im MaStR gemacht und dann kam der Versorger mit einer Frist für die Anmeldung."

Das der Netzbetreiber siche meldet, da warte ich seit 01.08.23 drauf.

2 Richtungszähler war bereits vorhanden, Anmeldung durch Elektriker auch (Kopie der ANA habe ich), aber es passiert nichts.

Werde nächste Woche noch mal beim Elektriker nachhacken, muss ich eh hin wegen meine Wallbox.

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d-ferdi avatar image d-ferdi Marco Dressel commented ·
hallo,

wenn du die anlage beim versorger angemeldet hast und bereits einen 2-richtungszaehler hast, muss der nicht unbedingt vorbeikommen. allerdings sollte er die anmeldung wenigstens bestaetigen!

aber bei manchen versorgend kann das schon mal laenger dauern, manche lassen sich dafuer monate oder sogar ueber ein jahr zeit. du kannst die anlage dann zwar betreiben, darfst aber nicht einspeisen, weil du dazu die erlaubnis deines versorgers brauchst!

jedenfalls duerfte so die aktuelle gesetzeslage sein. selbst der betrieb ohne 2-richtungszaehler oder mit einem zaehler der rueckwaerte laeuft ist erlaubt. allerdings bin ich mir, was die einspeisung angeht, nur sicher, dass das mit einem balkonkraftwerk erlaubt ist.

aber die angaben sind ohne gewaehr!

tschuess

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johannes-w avatar image
johannes-w answered ·

Hallo @d_ferdi

Sehr interessanter Artikel und noch interesanter die weiterfürenden Kommentare usw. Irgendwie alles Bestätigung meiner Meinung, dass die Strom-KI uns längst alle kontrolliert ;-).

Sehr gute und schöne Argumente gegen die Strom- und Elektroma... ups. fast hätte ich ja was geschrieben.

@Matthias Lange - DE

War mir klar, das du der erste bist der das wiederlegen will/muß. Anfangs hatte ich übelegt ob du evtl in Frage kommstm, wenn ich mal den Löffel abgebe um meine Anlage weiter zu betreuen. Davon bin ich jetzt weit entfernt... Konstruktiv wäre mal zu erklären was man wirklich machen muß um von einer Anmeldung befreit zu werden, du scheinst da ja bewandert.

Nur mal so ne Frage: Warum darfst du deinen Tragetelefon-Akku (der amerikanische Begriff ost Handy), dein E-Auto-Akku, deine Akkuschrauber, deine Power-Station und andere Akkus über Ladegeräte vom Netz laden und deinen Solarakku nicht?

Johannes

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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·
hallo,

soweit ich das jetzt in erinnerung habe, weil sie nicht fest mit dem netz verbunden sind und weil sie mobil sind.

da waere ja mal eine ueberlegung wert, wechselrichter und akku mobil zu machen und das ganze ueber mehrere stecker mit dem haus zu verbinden. wenn mobile geraete nicht unter die anmeldepflicht fallen, waere man damit jedenfalls auf der sicheren seite.

tschuess

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k-k avatar image k-k d-ferdi commented ·

[..]auf der sicheren seite[..]

glaub' ich nicht: Es gab mal den fall (zu PTZ-Zeiten) mit der autobatterie, dem ladegerät und dem cb-funkgerät auf dem dinett verbaut. Das wurde m. W. nach dann vor gericht so verschwurbelt, daß es keine mobilanläge wäre, trotz der rollen drunter.

Edit: bei einem zugelassenen anhänger oder camper könnte ich es mir schon vorstellen - aber: da auf E4 oder E10 zertfikation achten!

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·

"Handy" ist kein amerikanischer Begriff für ein Mobiltelefon, sondern ein europäischer bzw. deutscher.

Der amerikanische bzw. englische Begriff ist "mobile phone" (oder auch nur "mobile") bzw heute eher "smartphone"


Beim Laden des Akkus aus dem Netz geht es, so weit ich weiß, eher darum, das du den Akku nicht zu einem niedrigen Tarif lädst und dann später wieder zurück ins Netz entlädst um damit Geld zu verdienen.


Ich verteidige keineswegs den Sinn all dieser Vorschriften, da wünschte ich mir auch eine Vereinfachung.
Aber viele der Vorschriften haben nun mal den Hintergrund ein stabiles Netz für alle zu gewährleisten.
Um den Netzausbau an den richtigen Stellen voranzutreiben, müssen die Netzbetreiber auch wissen wo es nötig ist und dafür muss eben bekannt sein wo welche Verbraucher-/Erzeugungsanlagen stehen.

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k-k avatar image k-k commented ·

US: cell phone

Beim e-auto-akku wird das nur bei rückspeisung interressieren (car2grid) alleine wegen eigentumsverhältnisse.

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netrange avatar image netrange k-k commented ·
Die Diskussion hatte ich letzte Woche auch mal ganz kurz mit einem Kollegen.

Teslas konnten ja mal wohl "kostenlos" an Powerchargern laden ...

Wenn man dann nach Hause fährt und einspeist ??? Das wird alles sehr spannend.

Oder die Frage mit den TibberTarifen ... Nachts sehr kostengünstig aufladen und dann tagsüber teuer verkaufen ;) ... Eine Art Stromminer im Keller :O


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k-k avatar image k-k netrange commented ·
..stromminer im keller..

da sind die engländer wohl sehr hinterher. Ähnlich wie mit den dieselheizungen für wohngebäude, da wurden dann ganz schnell steuersätze geändert und petroleum- und pommesfett-verbote ausgesprochen.


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johannes-w answered ·

Genau, sowas könnte @Matthias Lange - DE ja mal technisch aufzeigen (Zeichnung). Damit wäre vielen mehr geholfen als nur immer "du mußt aber anmelden"...

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·
Ein mobiles ESS oder was?

Nimm einfach einen Plan von einem normalen ESS und baue an die entsprechenden Stellen einen Stecker/Kupplung.

Aber da meines Wissens nach ein ESS immer fest angeschlossen sein muss, fällt das auch wieder weg.
Wenn du den Stecker ziehst, steht an den dann frei liegenden Kontakten dann noch für einen kurzen Moment eine potentiell tödliche Spannung an, daher -> nicht zulässig.

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d-ferdi avatar image d-ferdi Matthias Lange - DE ♦ commented ·
hallo,

gehen die spannung an den kontakten kann man technisch etwas tun.

und um die kontakte innerhalb von 20 ms nach dem abziehen des steckers zu beruehren, musst du schon verdammt schnell sein. so schnell schaltet der multi naemlich den eingang ab und der ausgang ist kein problem, da sind steckdosen installiert.

tschuess

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ d-ferdi commented ·
Mit ESS Programmierung und deutschem Gridcode steht die Spannung an den Kontakten länger als nur 20ms an, da der Multi (bzw. jede Erzeugungsanlage) nach aktueller Norm kurz netzstützend arbeiten muss.

Habe da selbst schon mal eine "gefeuert" bekommen, bei einer unserer Testanlagen mit SchuKo-Stecker.

Zugegeben bei einem CEE Stecker muss man es schon echt darauf anlegen da schnell anzufassen, aber bei einem SchuKo-Stecker kann das durchaus passieren.

Klar kann man da wieder argumentieren "Das macht man ja nicht" oder "Ich weis das doch und passe da auf", aber viele der VDE Regeln sind doch eher zum Schutz der Laien Endnutzer, die von der Elektrik keine Ahnung haben.

z.B. der Abstand von Steckdosen zur Dusche/Badewanne.
Als normal denkender Mensch sollte einem klar sein, das ich aus der Dusche nicht in die Steckdose fasse oder einen Föhn nicht mit in die Dusche/Badewanne nehme, aber es gab eben solche Fälle und das führt zu solchen Vorschriften mit den Abständen bzw. der Einsatz von RCDs.

Oder der Hinweis in der Anleitung von Microwellen, das man damit nicht seine Kleintiere trocknen soll...

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d-ferdi avatar image d-ferdi Matthias Lange - DE ♦ commented ·
halo,

ja manchmal fehlt es am gesunden menschenverstand. von mir wollte mal ein elektriker die erlaubnis, zu messen, ob am ausgang des schaltgeraetes spannung anliegt. die her er nicht bekommen. ich habe zu ihm gesagt, er soll erst mal messen, ob der motor ueberhaupt noch angeschlossen ist.

war er auch nicht mehr. ist eben so ein leid mit den grossen mobilen elektrischen maschienen, da kann man auch mal schnell das anschlusskabel vom motor rausreisen oder schlimmstenfalls auch zerreisen.

tschuess

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dennibu avatar image
dennibu answered ·

Guten Morgen zusammen,

ich habe das ganze mal so gelernt:

Weder ein Gesetz noch sonstige Normen schreiben Dir als Eigenheimbesitzer vor was man in seinen 4 Wänden bei der Elektroinstallation zu tun oder zu lassen hat. Erst die TAB technische Anschlussbedingung des Netzbetreibers verweist darauf dass der Netzanschluss nur dann zur Verfügung gestellt wird wenn die Anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Somit ist für mich klar und logischerweise die OffGrid Anlage raus aus dem Thema. Was Off Grid zu OffGrid macht ist klar definiert, und wurde vom Matthias bereits erläutert.

Als Vergleich: Ein selbstgebautes Auto darf jeder auf Privatgrundstück fahren wie er will. Sobald es im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen soll ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen vorgeschrieben. Sachverstand ist klar definiert.

Man muss zwischen Gesetz und Verordnung unterscheiden. Aber Versicherungen und Betreiber verweisen auf die Einhaltung der Normen und Regeln und erst das macht es verpflichtend.

Meine persönliche Meinung dazu ist:

Netzbetreiber müssen unter Einhaltung der NAV ein stabiles und sicheres Netz zur Verfügung stellen. Dabei sollten diese auch gewissen Handlungsspielraum haben um ein stabiles Netz gewährleisten zu können. Die Eintragung in ein Installateurverzeichnis setzt zumindest voraus dass die nötigen Kenntnisse, Geräte und Normenquellen für eine sichere Installation vorhanden sind. Einzelfälle zu prüfen ist nicht deren Aufgabe.

Letztendlich verstehe ich diese ganze Diskussion nicht. Die Anmeldung beim Netzbetreiber kostet ersteinmal nichts und tut nicht weh. Dass die Bürokratie so überhand genommen hat ist politisch verschuldet (Messkonzepte). Die Vereinfachung bei steckfertigen Balkonkraftwerken ist ein Anfang.

Der Artikel zum Link oben ist meines Erachtens leicht populistisch angehaucht. Wenn man die Energie des „Schlupflochsuchens“ in Verordnungen in eine vernünftige Installation und Anmeldung investiert hat man mehr gewonnen.

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johannes-w avatar image johannes-w commented ·

@DenniBu

"Letztendlich verstehe ich diese ganze Diskussion nicht."

Evtl. verstehst du die Diskussion wenn du die Umweltaspekte in den Vordergrund stellst und wenn du mal über das hier genauer nachdenkst:

Mein Nachbar speißt ein, bekommt 8,2 Cent, ich nutzen seinen Strom (technisch bedingt kriege ich den ja, da ja (so hoffe ich) vor dem Trafo zusammen geschaltet wird). Warum muß ich dann die Erzeugungsverluste (Kraftwerk), Trafoverluste und Transportverluste trotzdem mit bezahlen, obwohl ich davon ja nur einen Bruchteil (die Leitung über das Trafohäuschen von meinem Nachbarn) beanspruche?

Warum wird beim Auto und den Wandkisten dabei eine Ausnahme gemacht? Mit dem "Notladekabel" kannst du z.B. auch auf dauer dein Auto laden...

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dennibu avatar image dennibu johannes-w commented ·
Du erwartest also von deinem Netzbetreiber die Dienstleistung immer so viel Strom zur Verfügung zu haben wie Du benötigst aber bitte kostenlos? Traffos Oberleitungen und Kraftwerke wachsen nicht einfach so aus dem Boden, irgendwer muss das auch finanzieren.
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johannes-w avatar image johannes-w dennibu commented ·
Genau der der es nutzt! Für den Transport von meinem Nachbarn zu mir bin ich ja bereit zu zahlen (8,2 Cent/kWh + Verwaltung und Leitungsnutzung 0,1 Cent/kWh, mehr wäre Wucher, die Zähler sind ja schon da).

Alles andere ist Unternehmerisches Risiko.

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holger Bleckwehl avatar image holger Bleckwehl johannes-w commented ·
Was ist das denn für eine Logik ???? Also soll jeder je nach Entfernung "zum Trafo" bezahlen ??? Wenn Dein Nachmal keinen Strom liefert benutzt die gesamte Infrasrtruktur des EVO... oder sitzt Du lieber im Dunkeln ??
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johannes-w avatar image johannes-w holger Bleckwehl commented ·
Das muß halt mit entsprechender Technik, und die gibt es ja, ermöglicht werden. Da sehe ich kein Problem.
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d-ferdi avatar image d-ferdi johannes-w commented ·
hallo,

was natuerlich moeglich waere, waere eine entsprechende abrechnung. dazu muessten allerdings ueberall smartmeter installiersein, die in abstaenden von max. 1 minute die daten an den versorger melden und dann wird die eingespeiste leistung anteilig auf die haeuser verteilt, die an der gleichen leitung haengen.

was glaubst du wohl, wieviel du dann von dem strom deines nachbarn noch bekommt.

selbst wann man das 100%ig genau macht und vor und hinter jedem hausanschluss einen smartmeter installiert, um festzustellen, aus welcher richtung der strom kommt, kommst du dabei nicht gut weg!

du bekommst dann immer noch den meisten strom von deinem versorger, ausser an der leitung haengen entsprechend viele pv-anlagen mit einer entsprechend grossen einspeiseleistung.

und dann ueber lege einmal, was das fuer eine rechenleistung fuer mehrere millionen smartmeter noetig ist. das kann man zwar entsprechend verteilen und einen rechner in die trafostation einbauen, aber es kostet auf jeden fall zusaetzlich strom und ist eine zusaetzliche fehlerquelle, zumindest fuer die abrechnung.

tschuess

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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·

hallo,

dass die anmeldung beim netzbetreiber nichts kostet, stimmt so nicht. die kostet, im unguenstigsten fall einige tausend euro.

wenn du einen elektriker findest, der deine selbst installierte anlage, auch wenn sie von einem elektriker aus der bekanntschaft installiert wurde, abnimmt und anmeldet, dann hast du glueck. und selbst das kann dann immer noch zwischen 500 und 1500 euro kosten.

wenn du keinen elektriker findest, dann musst du die die ganze anlage von einem eingetragenen betrieb installieren lassen und dafuer muss man dann auch erst mal einen finden, der sie nach den eigenen wuenschen aufbaut und dir zeit hat, dann kann dich das auch schon mal mehr als 10.000 euro kosten.

was die regeln der technik angeht, wenn du alles schoen absicherst, die leitungen ausreichend dimensioniert (strom und spannung), alles was ueber der ungefaehlichen kleinspannung liegt beruehrungssicher anschliesst und die erdung nicht vergisst, dann hast du das ganze schon nach den anerkannten regeln der technik gemacht. denn noch sicherer geht naemlich nicht. schoen ist es, wenn man das ganze in einem eigenen raum installiert, das ist problemlos moeglich in einem neubau, wenn die anlage mit geplant wurde, in einem alten haus, aber nicht.

dass man die kabel dann nicht befestigt, indem man schrauben durch sie hindurch in die wand schraubt, sollte selbst dem groessten laien klar sein. wobei es da natuerlich auch die chaoten gibt, die beim verlegen der leitungen dabei waren und dann naegel in die verteilerdose hauen, weil sie sie nach dem tapezieren nicht mehr sehen und wohl vergessen haben, wo sie ist. das gleiche gilt dann fuer die leitungen.

ich predige einem meiner bekannten immer, dass der alles absichern soll und auf keinen fall akkus ohne sicherung parallel schalten soll. abgesehen davon soll er jeden akku einzeln an die dc-verteilung anschliessen. das interessiert ihn aber nicht, also klemmt er mal schnell akkus mit zusammen 2000 Ah (24V blei) parallel und ueber ein 25² oder 50² kabel an die dc-verteilung. ich hasse sowas! jedesmal wenn ich dann mal bei ihm bin, um etwas zu installieren, wie die 3 mp2 5000, fange ich erst mal an, die ganze akku-verkabelung zu aendern.

tschuess

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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ d-ferdi commented ·
So weit ich weiß, ist die Anmeldung beim Versorger kostenlos, das was du meinst, ist die Dienstleistung des Elektrikers, der die Anmeldung für dich durchführt.

Das der nicht kostenlos arbeitet, sollte klar sein.

Der Aufwand für die Anmeldung schwankt leider sehr stark.
Das ist zum einen vom Netzbetreiber abhängig und zum anderen natürlich von der Komplexität der Anlage.

Bei uns bei der Mitnetz ist die Anmeldung einer einfachen Anlage (z.B. 1x 3000er MultiPlus-II und 5kWh Speicher) in einer halben Stunde über ein Onlineportal erledigt, weil die alle Unterlagen/Zertifikate selbst in einer Datenbank haben.

Bei anderen Netzbetreibern bzw. bei komplexeren Anlagen muss man alle Unterlagen selbst hochladen/per Mail senden und diese müssen von einem Sachbearbeiter geprüft werden. ggf. muss auch ein Messkonzept erstellt/eingereicht, geprüft und ggf. mehrfach angepasst werden.
Das alles kann schon mal mehrere Stunden (und Nerven) in Anspruch nehmen.

Leider gibt es da kein einheitliches Portal für die Anmeldungen, jeder Netzbetreiber kann da seine eigene Sache machen.
z.T. akzeptieren die keine Standardprotokolle nach FNN, weil da nicht ihr eigenes Logo drauf ist!? Da bekommst du den Antrag zurück und musst deren Protokolle nehmen, die bis auf das Logo identisch zur Vorlage sind...

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d-ferdi avatar image d-ferdi Matthias Lange - DE ♦ commented ·
hallo,

das ist richtig, die anmeldung beim versorger ist kostenlos, aber die vorbereitungen fuer die anmeldung kosten, wenn man die multis als ess betreiben will. und da koennen nicht nur kosten fuer den elektriker anfallen, es kann sein, dass auch noch weitere komponenten installiert werden muessen, wie bei mir der externe NA-schutz.

ich meinte eben alles was zur anmeldung gehoert und nicht nur die papiere beim versorger abgeben.

tschuess

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dennibu avatar image dennibu d-ferdi commented ·
Der N/A Schutz ist nicht „Vorbereitung“ für eine Anmeldung. Der ist nunmal größer 30KVA gefordert, bei allen VNB.

Die Anmeldung selbst kostet nichts und sie nicht anzumelden befreit einen auch nicht von den Forderungen.

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d-ferdi avatar image d-ferdi dennibu commented ·
hallo,

auch die alten multis haben eine zulassung fuer den betrieb und deutschland, aber nicht als ess-wechselrichter, sondern nur als wechselrichter mit usv- und unterstuezungsfunktion. als ess brauchen auch sie einen externen NA-schutz.

nur fuer die konfiguration als ess muss ich im mp2 den grid-code einstellen und damit den NA-schutz des multis aktivieren.

und keines meiner systeme ist in der lage, 30 kW einspeiseleistung zu liefern. das koennten hoechstens alle zusammen, wenn ich die als einspeisewechselrichter konfigurieren wuerde!

und den externen NA-schutz brauche ich auch nur, weil ich mit meiner verkabelung den internen NA-schutz nicht nutzen kann, bzw. sich der wechselrichter dann nicht mehr auf netzbetrieb umstellen laesst. laut vorschriften muss bei mir der N naemlich nicht geschaltet werden, fuer den mp2 ist das aber eine vorraussetzung, um den internen NA-schutz zu nutzen!

und mein versorger kennt meine anlage, der verantwortliche war naemlich bereits mehrmals bei mir. zum ersten mal, bevor ich sie installiert habe und zwischendurch nochmal, als ich ein paar informationen brauchte, weil ich auf einspeisung umstelle moechte. und nach seiner aussage spielt es auch keine rolle, wieviele module am system haengen, sondern nur, wieviel ueberschuss die wechselrichter maximal einspeisen koennen!

und das waeren im moment nur die 6 mp2 5000, wobei 3 auf der ac-seite noch nicht angeschlossen sind. es kann dann auch durchaus sein, dass ich in den verteilerkasten fuer den anschluss den externen NA-schutz einbaue. allerdings gibt es zur zeit einige dinge, die wichtiger sind, als das system fuer die konfiguration als einspeisesystem umzubauen.

tschuess

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dennibu avatar image dennibu d-ferdi commented ·
Da du die Anlage jajetzt erst anmeldest gilt die Anwendungsregel (N/A Schutz ) für ALLE Erzeugeranlagen und Speicher egal ob diese einspeisen oder nicht.
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d-ferdi avatar image d-ferdi dennibu commented ·
hallo,

das wuerde dann ja auch bedeuten, dass man, sobald man eine usv hat, auch einen NA-schutz einbauen muss!

ich glaube, du wirfst da noch etwas durcheinander.

nur fuer anlagen, die einspeisen koennen, braucht man den NA-schutz unabhaengig davon, ob sie einspeisen oder nicht!

tschuess

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dennibu avatar image dennibu d-ferdi commented ·
Du kannst es probieren eine USV mit PV Laderegler zählt nunmal als Erzeugeranlage. Dann verstehe ich aber nicht warum der VNB bei dir einen Externen NA Schutz verlangt. Dieser muss dann sowieso wieder Allpolig sein, da Du ein Inselnetzbildendes System hast. Und diesen benötigt man erst ab 30KVA Wechserichterleistung. Was ich auch gelesen habe ist dass eine Softwareseitige Begrenzung auf 30KVA zulässig ist soweit die Einstellung Passwortgeschützt ist und nach Firmwareupdate aktiviert bleibt.
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d-ferdi avatar image d-ferdi dennibu commented ·
hallo,

der vnb verlang bei meiner aktuellen konfiguration keinen NA-schutz. den brauche ich nur, wenn ich einspeisen moechte und das hat mit meiner verkabelung der mp2 zu tun.

abgesehen davon inst es falsch, dass der NA-schutz immer allpolig abschalten muss. bei mir muss er nur die phasen schalten und das passt wieder zu meiner verkabelung.

und was die leistung angeht, alle 4 systeme zusammen duerften es in zwischen auf ueber 60 kWp bringen, wobei eines der systeme nur einspeist und an einem eigenen zaehler haengt.

theoretisch koennte ich inzwischen, wenn ich alle system auf einspeisung konfiguriere und selbst keinen strom mehr verbrauche (was allerdings illusorisch ist), 6 mp2 5000, 3 mp 5000, einen mp 3000 und einen mp2 3000 und noch den kleinen mp compact 1600, max. ca. 44 kW einspeisen. allerdings duerfte selbst meine anlage, aufgrund der ausrichtung in alle moeglichen richtungen, das selbst im sommer nur selten schaffen.

allerdings werde ich wohl ausschliesslich mit den 6 mp2 5000 einspeisen und an die anderen anlagen kommen nur noch so viele module, wie ich dort brauche. die sind auch dafuer zustaendig, meine dc-verbrauche zu versorgen. da kommen unzwischen auch mehrere 100 W zusammen. soweit moeglich, haengt naemlich ein teil meiner technik bereits auf der dc-seite (pi, router, wlan, nas, beleuchtung).

also waere die max. dauer-einspeiseleistung auf max. ca. 26 kW begrenzt. alle anderen einstellungen koennte ich naemlich nicht durch ein passwort schuetzen und die koennten dann auch jederzeit geaendert werden. ein firmware-update wuerde diese einstellungen aber auch nicht aendern.

und wenn die mich mit ihren regeln, was die 30 kWp grenze pro system angeht, nerven, dann mache ich aus meinem 48V-system 2 systeme, die jeweils weniger als 30 kWp module haben. ich hasse diese spitzfindigleiten. ich darf 100 kWp pv ohne gewerbeanmeldung installieren, wenn ich 4-5 anlagen mit weniger als 30 kWp installiere, aber fuer einen 31 kWp anlage ist die gewerbeanmeldung vorgeschrieben und gewerbesteuern bekommen die sowieso keine, die sind erst bei ueber 24000 euro faellig und selbst wenn ich den gesamten strom meines systems verkaufen wuerde, waeren da nicht mal 3000 euro im jahr als einnahmen moeglich. immer diese unnoetige buerokratie!

wenn ich nur mit den mp2 einspeise, habe ich auch platz fuer den NA-schutz im neuen verteilerschrank fuer die 3 neuen mp2 5000. damit waere das platzproblem dann auch schon mal geloest.

tschuess

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dennibu avatar image dennibu d-ferdi commented ·

Je nach Netzsystem am Einbauort des Kuppelschalters ergeben sich die folgenden Anforderungen:

-

Im TN- System sind die drei Außenleiter zu schalten.

-

Im TT-System ist allpolig zu schalten (die drei Außenleiter und der Neutralleiter).

-

Bei inselnetzbildenden Systemen kann der Kuppelschalter zusätzlich die Funktion des Netztrennschalters übernehmen. In diesem Fall ist die VDE-AR-E 2510-2 einzuhalten und ein allpoliges Schalten erforderlich.

Ja stimmt, der Kuppelschalter KANN die Funktion des Netztrennschalters… muss aber nicht da der Multi trennt.

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dennibu avatar image
dennibu answered ·

Ich denke alle die hier Wind um die Anmeldung machen haben offiziell nun mal nicht die Voraussetzungen eine PV Anlage überhaupt anschließen zu dürfen. Darunter fallen übrigens auch alle Arbeiten an der Elektroinstallation. Ausgenommen Wartung und Instandsetzung (z.b. defekte Steckdose austauschen, eine zusätzliche Steckdose wäre schon nicht mehr zulässig).

Ich persönlich habe nichts gegen fachgerechtes „basteln“ von Privatleuten, aber wo kämen wir hin wenn jeder machen darf wie er denkt. Ich zahle meine Versicherungsbeiträge gerne für Unfälle anderer, aber rumgebastele von jedermann möchte ich finanziell nicht unterstützen.

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johannes-w avatar image johannes-w commented ·

Ich denke alle die hier Wind darum machen wenn Leute nicht Anmelden wollen, werden von der Energielobby bezahlt, bzw, sind E.Betriebs-Mitarbeter oder Eigner.

Was unterstellst du denn hier gerade? Ich habe z.B. mein Haus "Umverkabelt", alles was Solarstrom betrifft KOMPLETT vom alten Hausnetz getrennt. Da ich Elektrofachkraft und Elektronik-Techniker bin "darf" ich das auch nicht nur, sondern weiß auch was ich da tue. Nun lass das mal mit dem Basteln...

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dennibu avatar image dennibu johannes-w commented ·
Wenn du im Installateurverzeichnis gemeldet bist, ja, dann darfst du das. Wenn es im Auftrag deiner Firma geschieht welche eingetragen ist, ja, dann darfst du das. Wenn du Ingenieur bist und den Doctor in Elektrotechnik hast aber nicht eingetragen bist dann, nein, darfst du das nicht.

Ich stelle deine Kompetenz nicht in Frage, man muss sich nur fragen: überlasse ich es jedem selbst ob er sich das zutraut? Die Eintragung besiegelt letztendlich dass Ausbildung und Ausrüstung vorhanden ist. Das heißt nicht das alle die eingetragen sind es auch besser oder richtig machen, aber immerhin wurde Ausbildung und Ausrüstung kontrolliert. Und alle ohne dieses Siegel haben ersteinmal keinen Nachweis. Der KFZ Meister darf sein TÜV auch nicht selbst machen, auch wenn ich es ihm zutrauen würde.

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johannes-w avatar image johannes-w dennibu commented ·
Du setzt voraus das es Verbindungen zum öffentlichen Netz gibt. Die sind die Voraussetzungen für deine Aussage. Tja und die gibt es hier nicht.
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dennibu avatar image dennibu johannes-w commented ·
Wie gesagt, wenn du den Netzanschluss abmeldest kannst du machen was du willst. Mal abgesehen vom Versicherungsschutz kann dir ersteinmal keiner was….
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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·
hallo,

da muss ich dir leider zustimmen. bei dem, was ich schon alles gesehen habe, koennen einem die haare zu berge stehen.

aber dass ein gelernter elektriker und dipl. ing. elektrotechnik seine eigene hausinstallation nicht selbst machen darf, ist absolut unverstaendlich.

selbst ein, in einem elektrobetrieb angestellter elektriker, darf, nach den geltetenden regeln, sein hausinstallation nicht selbst machen, wenn er das in seiner freizeit macht. ausser es handelt sich zufaellig um die person, die offizell eingetragen ist!

wenn aber der elektrobetrieb den lehrling losschickt, um die installation zu machen und er ihm vorher genau sagt, was er tun soll, dann ist das absolut ok. ob der nun versteht, was er macht oder nicht spielt dann keine rolle! er muss nur unterwiesen sein.

tschuess

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phyllo avatar image
phyllo answered ·

Manche VNBs sind doch selbst schuld, wenn man sie scheut wie der Teufel das Weihwasser.

Bei unserer Überschusseinspeiseanlage auf dem Wohnhaus hat mein VNB (Avacon) versucht mich zu verarschen. Ich dürfte als nicht eingetragene Fachkraft keine Netzanschlussbegehren stellen (hat die Clearingstelle anders entschieden), ohne genaue Daten der Module keine Bearbeitung des NAB (brauch man zum NAB nicht angeben laut Clearingstelle), ich durfte ohne Zweirichtungszähler nicht einschalten (hab es trotzdem gemacht und die Clearingstelle gab mir recht -> Ersatzwertbildung oder so ähnlich) und dann haben sie versucht mir für das NAB ca. 155 Euro in Rechnung zu stellen (hat die Clearingstelle auch kassiert).

Würden die nach den Regeln spielen, wäre der Aufwand ein Witz und schnell erledigt. Aber wer den Papierkram selbst machen will wird hingehalten mit fadenscheinigen Ausreden. Da kann man schonmal keinen Bock drauf haben.

Was die Netzgebühren angeht, klar, meine Nachbarn müssten quasi nichts zahlen, aber wie will man das bitte auseinander nehmen? Welche Wattstunde kam von mir und welche von der PV drei Häuser weiter?

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d-ferdi avatar image d-ferdi commented ·
hallo,

hast du da vieleicht ein paar links zur entscheidung der clearingstelle? wenn das alle so ist, dann duerfte ich meinen antrag ja auch selbst stellen und brauche dazu keinen eingetragenen elektriker mehr zu suchen.

was die abrechnung der netgebuehren angeht, das waere schon moeglich, allerdings sehr aufwendig, wenn man es auf die wattstunde genau machen moechte. ansonsten wuerden smartmeter reichen, die eine messwertaufloesung von 1 minute haben und sowohl leistung, strom und spannung protokollieren. um es ganz genau zu machen, braeuchte man dann auch noch alle leitungswiderstaende und zumindest den wiederstand bis zum trafo kann man ermitteln.

tschuess

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phyllo avatar image phyllo d-ferdi commented ·

Vorsicht, das bei der Installation für mich geltende EEG mag sich geändert haben! Das weiß ich nicht. Ich wollte nur aufzeigen, warum ich mittlerweile so wenig wie möglich mit meinem VNB zu tun haben möchte. Meine PV wurde durch teilweise durch ein Unternehmen gebaut (Hausdach), was meinen selbstgebauten Teil (6,5 kWp auf Garage, Gartenhaus und Vordächern) geprüft und mit angeldet hat. Klar musste ich dafür auch was zahlen, denn anmelden dürfte ich die Anlage nicht. Weder kann ich die Sachkunde nachweisen noch bin ich Eingetragen, mein Vater (Elektriker) hat mir geholfen, dürfte aber auch nicht anmelden da in Rente und somit nicht mehr eingetragener Eli beim VNB (war er aber vor der Rente). Ich habe das NAB gestellt und das darf auch der spätere Betreiber stellen.


Auf die schnelle habe ich nur den Link zur unentgeltlichen Bearbeitung des NAB


https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/147


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phyllo avatar image phyllo d-ferdi commented ·

Hier der Schiedsspruch wer das NAB stellen darf und was es beinhalten muss. Ab Seite 7 unter Punkt 3

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/Hinweis_2013_20.pdf


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d-ferdi avatar image d-ferdi phyllo commented ·
hallo,

danke fuer den link. werde mir das, bei gelegenheit, mal komplett durchlesen.

es sind inzwischen noch ein paar andere fragen aufgetaucht, die auch erst mal beantwortet werden muessen.

tschuess

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phyllo avatar image phyllo d-ferdi commented ·
Ich finde das dort sehr unübersichtlich und man muss wirklich suchen. Meist kommt man erst auf Dinge, wenn einem der VNB mal wieder etwas untersagt. Man kommt einfach vorher nicht drauf, wenn im Gesetz "Anlagenbetreiber" genannt wird und das laut VNB plötzlich ein eingetragener Eli sein muss...
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johannes-w avatar image johannes-w commented ·
Das kann man so oder so ähnlich abrechnen wie bei Börsenstrom auch. Voraussetzung sind da halt intelligente Zäher, nicht so veraltete Dinger die man noch mit Taschenlampe und Morse-Code Programmieren muß...
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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·
Ja, die Avacon ist leider einer der VNB bei denen man ungern eine Anmeldung macht (schlimmer noch ist die TEN Thüringen).

Einem Kunden von uns wollten die eine Beratungsgebühr berechnen, obwohl nie eine Beratung stattgefunden hat, hat der dann auch einfach nicht gezahlt.

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d-ferdi avatar image
d-ferdi answered ·

hallo,

hier noch ein interessanter artikel:

https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaikanlage-anmeldung#:~:text=Die%20PV%2DAnlage%20muss%20bei,der%20Installateur%20der%20Anlage%20sein.

tschuess

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steffen-graap avatar image
steffen-graap answered ·

Ich habe genau so eine Inselanlage mit Netzunterstützung. Ein Teil meine Hausinstallation hängt über einem Phonix WR an der PV-Anlage (DC-gekoppelt). Ist die Anlage erschöpft (Akku leer) wird der Teil der Hausinstallation per FILAX an da Hausnetz geschaltet. Die Maximale Umschaltlast ist durch den FILAX auf 16A "begrenzt". Macht also ~3,7kW. Da der Phoenix aber nur 1,6 kW maximal bringt ist es sogar noch weniger. Lediglich durch den Phasenausgleich, da Phoenix und Netz nicht synchronisiert sind, könnte es zu kurzzeitig höheren Strömen kommen.
Und weil eine Anmeldung so einer Anlage zu Problemen führen wird, habe ich es auch erst gar nicht gemacht.

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dennibu avatar image dennibu commented ·

Und weil eine Anmeldung so einer Anlage zu Problemen führen wird, habe ich es auch erst gar nicht gemacht.

Ich denke eher:

„Und weil ich die Anmeldung umgehen möchte habe ich die Anlage so gebaut“ ;-)

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steffen-graap avatar image steffen-graap dennibu commented ·
Ja richtig. So rum kann an es auch ausdrücken.
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holger Bleckwehl avatar image holger Bleckwehl steffen-graap commented ·
Na Hauptsache da geht nicht mal was schief .... Deine Versicherung würde sich freuen ;O)))
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steffen-graap avatar image steffen-graap holger Bleckwehl commented ·
Was sollte da denn schief gehen?

Im Prinzip ist es eine Anlage wie sie z.B. auch in einem Womo eingesetzt werden kann. Einzig der nachgeschaltete FILAX ist ne Sonderlösung. Aber der ist ja gerade dafür da einen Verbraucher an ein Netz und eine zweite Quelle (z.B. Notstrom) anzuschließen und ein Verlustfreies umschalten zu ermöglichen.
Audgang des Phoenix ist mit LS abgesichert, und hinterm FILAX auch noch mal ein LS und ein RCD.

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