Hallo Forum,
ich habe eine Frage bezüglich Schieflast/Installationsvorschriften.
Ich betreibe momentan ein ESS mit einem Multiplus II 3000/48, drei Pylontech US2000 und einer DC gekoppelten PV (1,32kWp). Der MP hängt an L1. Weiterhin ist an L2 ein (einphasiger) WR mit 3,6kW Leistung, welcher auch in das ESS läuft, Überschuss wird eingespeist. An L3 hängt ein WR mit 3kW welcher bis Ende 2024 noch voll einspeist, später aber auch in das ESS aufgenommen werden soll.
Nun würde ich gerne auf ein dreiphasiges System aufrüsten indem ich noch zwei weitere MP II dazuhänge. Nur muss ich nun meinem Elektriker versichern, dass dies zulässig ist.
Faktisch habe ich ja an jeder Phase schon einen Erzeuger mit ca. 3 bzw 3,6 kW. Maximal zulässig sind offenbar 4,6kW. Wenn ich an L2 und L3 noch zusätzlich einen MP II 3000 installiere, ist dieser Wert überschritten.
Meine Frage: Wie ist die AR-N-4105 auszulegen? Muss man hier auch den Fehlerfall berücksichtigen? Ich stieß auch auf den Begriff "gekoppelt". Darf man drei MPII als ein dreiphasiges System betrachten? Gibt es dazu bei Victron die entsprechenden Zertifikate, damit ich letztendlich auch den Netzbetreiber überzeugen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten
Windtom