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Anmeldepflich, Anmeldemöglichkeit Solaranlage im MaStR

Hallo,
ich betreibe seit einiger Zeit eine Solaranlage, und habe mich nun mit dem Thema MaStR und Anmeldung beim Netzbetreiber beschäftigt. Allerdings werde ich aus der bürokratischen Beschreibungen nicht Schlau.
Mit Absicht habe ich die Anlage damals so entworfen, das eine Einspeisung technisch unmöglich ist. Unter andrem habe ich deshalb einen Phoeneix WR und nicht einen Multiplus gewählt.
Meine Anlage besteht aus Solar mit MPPT, Speicher DIY und dem schon erwähnten Phoenix WR. An dem WR sind ausgewählte Verbraucher meines Hauses angeschlossen. Hierzu wurden die Verbaucherstromkreise aus der Hausverteilung entfernt und an die Verteilung des Phoenix angeschlossen.
Andere Verbraucher des Hauses (z.B: E-Herd, Beleuchtung weil nicht trennbar) sind weiterhin am Zähler des Netzbetreibers angeschlossen. Die einzige "Verbindung" zwischen den Beiden Netzen erfolgt durch ein Blue Smart IP22 Charger, damit bei schlechtem Solarertrag aus dem Netz nachgeladen werden kann. Wobei die ja keine verbindung der Netze ist, sondern eine Verbindung des Versorgernetzes mit dem DC-Teil der Anlage.

Für mich ist somit folgende Anforderung im MaStR erfüllt, welche die Anmeldepflicht aufhebt:
Auszug aus MaStR:
"Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung."
Un kommt mir jetzt bitte nicht mit dem Unsinn ich müsste mein Hausanschluss kappen, damit das erfüllt sei.
Im Prinzip ist meine Anlage wie ein Notstromaggregat zu sehen, an dem ich bei Bedarf die entsprechenden Verbraucher anschließe. Dieses müsste ich ja dann nach der Argumentation, auch anmelden.
Ich freue mich auf eine Sachliche und Argumentative Diskussion.

anmeldungmastr
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3 Answers
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24vnorm answered ·

Deine Anlage ist in diesem Sinne eine Inselanlage, auch wenn du per Ladegerät aus den Netz deinen Speicher laden kannst, es besteht so wie du es schilderst keine Verbindung und die Anlage muss auch nicht angemeldet werden.


Wie und wo ist eigentlich die genaue Definition von "unmittelbar oder mittelbar" zu finden?

Das würde mich mal brennend interessieren, ich konnte bisher nichts finden.

2 comments
2 |3000

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steffen-graap avatar image steffen-graap commented ·
Für mich heißt das eine Verbindung mit einem Mittel (Umschalter ect.) oder ohne ein Mittel, also direkt, so wie die meisten ESS-Anlagen angeschlossen sind.
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holger Bleckwehl answered ·

>>>>als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss >>>

Also eigentlich müsstest Du wohl anmelden....

weil dauerhaft ausgeschlossen ist ja der Netzbezug nicht .... wenn auch über den Umweg Ladegerät

1 comment
2 |3000

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24vnorm avatar image 24vnorm commented ·

Durch die PV-Anlage muss und ist es auch nicht dauerhaft oder garnicht angeschlossen sein, ein Ladegerät allein zählt nicht.

Mit einem reinen Speicher als USV ohne PV, der zwischen Netz und Verbraucher geschaltet ist, muss z.B. eine dauerhafte Verbindung sein, darum muss dieser auch (selbst mit PV) angemeldet werden.

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steffen-graap answered ·

Ja über den Satz bin ich auch gestolpert. Wenn man den so ließt,bleibt da kein Spielraum übrig.

Hier stellt sich die Frage, was damit bezweckt werden soll. Es kann ja nicht die Lademöglichkeit über ein Lader damit gemeint sein. Denn dann könnte man Argumentieren, das ich eine USB-Powerbank auch als Akku sehen könnte den ich anmelden müsste, denn diesen lade ich ja auch aus dem Netz.

Ich glaube das hier die Schreiberlinge der Verordnung sich einfach nicht vorstellen können das es Systeme gibt, die zwar Laden aber nicht einspeisen. Einen MP kann ich ja so einstellen, das er nur lädt aber nie einspeist. Allerdings erfolgt dann die Begrenzung nur durch Software ect., denn technisch ist eine Einspeisung ja möglich.
Bei meinem Ladegerät ist dies technisch nicht möglich, denn es funktioniert ja nicht revers.

Anderes Argument. Ich könnte ein Anlage betreiben, die nur aus Solar, MPPT und 12/24V Akku besteht. Hieran schließe ich dann z.B. Verbraucher aus dem KFZ-Bereich an. Beleuchtung, 24V-Kaffemaschine, Fernseher mit DC-Versorgung. Für den Notfall schließe ich noch ein Ladegerät an, welches aus dem öffentlichen Netz versorgt wird. Muss ich diese Anlage dann auch anmelden, obwohl die Anlage ja gar kein 230V Netz hat?

Nur weil einer meiner Verbraucher ein 230V-Inverter ist muss ich sie anmelden. Die Logik erschließt sich mir nicht.

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24vnorm avatar image 24vnorm commented ·
Genau solch ein System hast du auch, nur eben nicht in z.B. einem WoMo.

Ob nur 12/24V oder auch noch ein Wechselrichter für 230V, spielt dabei keine Rolle.

Das ist genauso als wenn du Zuhause oder oder auf irgendeinem Campingplatz ein WoMo mit dem Netz verbindest, interessiert niemanden und ist völlig normal, das es auch nur ein Verbraucher ist.

Ich würde mir da auch keine Gedanken drüber machen.

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