Hallo,
ich betreibe seit einiger Zeit eine Solaranlage, und habe mich nun mit dem Thema MaStR und Anmeldung beim Netzbetreiber beschäftigt. Allerdings werde ich aus der bürokratischen Beschreibungen nicht Schlau.
Mit Absicht habe ich die Anlage damals so entworfen, das eine Einspeisung technisch unmöglich ist. Unter andrem habe ich deshalb einen Phoeneix WR und nicht einen Multiplus gewählt.
Meine Anlage besteht aus Solar mit MPPT, Speicher DIY und dem schon erwähnten Phoenix WR. An dem WR sind ausgewählte Verbraucher meines Hauses angeschlossen. Hierzu wurden die Verbaucherstromkreise aus der Hausverteilung entfernt und an die Verteilung des Phoenix angeschlossen.
Andere Verbraucher des Hauses (z.B: E-Herd, Beleuchtung weil nicht trennbar) sind weiterhin am Zähler des Netzbetreibers angeschlossen. Die einzige "Verbindung" zwischen den Beiden Netzen erfolgt durch ein Blue Smart IP22 Charger, damit bei schlechtem Solarertrag aus dem Netz nachgeladen werden kann. Wobei die ja keine verbindung der Netze ist, sondern eine Verbindung des Versorgernetzes mit dem DC-Teil der Anlage.
Für mich ist somit folgende Anforderung im MaStR erfüllt, welche die Anmeldepflicht aufhebt:
Auszug aus MaStR:
"Nur Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung, als auch der Strombezug aus dem Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss. Dies gilt nur in seltenen Fällen z.B. in abgelegenen Berghütten ohne Netzanbindung."
Un kommt mir jetzt bitte nicht mit dem Unsinn ich müsste mein Hausanschluss kappen, damit das erfüllt sei.
Im Prinzip ist meine Anlage wie ein Notstromaggregat zu sehen, an dem ich bei Bedarf die entsprechenden Verbraucher anschließe. Dieses müsste ich ja dann nach der Argumentation, auch anmelden.
Ich freue mich auf eine Sachliche und Argumentative Diskussion.