Hallo,
mein Netzbetreiber fordert für den Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor), also den EM24, einen Funktionsnachweis gem. VDE FNN Hinweis Abschnitt 4.11. Dort heißt es: "Außerdem ist im Zuge der Inbetriebsetzung des EnFluRi-Sensors (des Speichers) ein Funktionsnachweis gemäß der Errichteranweisung des Herstellers durch den Errichter vorzunehmen und im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 zu dokumentieren."
Was ist mit "Errichteranweisung des Herstellers" gemeint? Wie sieht der Funktionsnachweis aus, wo ist er beschrieben? Im Handbuch zum EM24 wird jedenfalls zwar die GX-Gerätekonfiguration beschrieben, einen Hinweis zu diesem "Funktionsnachweis" finde ich jedoch nicht.
Viele Grüße
Jim