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EM24 Funktionsnachweis gem. FNN-Hinweis

Hallo,

mein Netzbetreiber fordert für den Energieflussrichtungssensor (EnFluRi-Sensor), also den EM24, einen Funktionsnachweis gem. VDE FNN Hinweis Abschnitt 4.11. Dort heißt es: "Außerdem ist im Zuge der Inbetriebsetzung des EnFluRi-Sensors (des Speichers) ein Funktionsnachweis gemäß der Errichteranweisung des Herstellers durch den Errichter vorzunehmen und im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 zu dokumentieren."

Was ist mit "Errichteranweisung des Herstellers" gemeint? Wie sieht der Funktionsnachweis aus, wo ist er beschrieben? Im Handbuch zum EM24 wird jedenfalls zwar die GX-Gerätekonfiguration beschrieben, einen Hinweis zu diesem "Funktionsnachweis" finde ich jedoch nicht.

Viele Grüße

Jim

Energy Metergx deviceem24
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Matthias Lange - DE avatar image
Matthias Lange - DE answered ·

Wenn die Kommunikation zum EnFluRi abbricht, darf das System nicht mehr einspeisen.

Einfach das USB Kabel am GX Gerät abziehen und nach etwa 1min sollte das System auf "Durchleiten" schalten.

Dann kannst du da ein Kreuz machen.

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dennibu avatar image dennibu commented ·

Hallo, ich nutze den EM24 und bin auch auf der Suche nach dem Funktionsnachweis. Der EnFluRi hat weitere Funktionen zu erfüllen (10% nach 3s und 0 nach 10s). Außerdem muss dieser Messgüte Klasse A entsprechen. Laut Datenblatt ist dieser Klasse B ? Es muss doch auch einen Nachweis entsprechend VDE V 0124-100 geben?

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dennibu answered ·

Hallo maha, Danke für den Link. Ich versuche gerade in der FNN durchzublicken…. Wenn ich das richtig verstehe:

Ein dc gekoppeltes victron 3 Phasen System mit dem EnFluRi direkt hinter dem Zähler NB, als Speicher ohne Lieferung in das öffentliche Netz (Abbildung 8 VDE FNN) darf bei einer PV Leistung über 10kwp und Jahresverbrauch über 10kw (5.4.2 FNN) keine Speicherladung aus dem Netz erfolgen. Muss ich dann im Multiplus die Erhaltungsladung aus dem Netz irgendwie unterdrücken? Bzw. Bei Anhebung des min SoC Wertes über den momentanwert eine Speicherladung aus dem Netz verhindern? ddab433f-9ddc-4a70-abd2-2bf2db1a9c6c.jpeg


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Matthias Lange - DE avatar image Matthias Lange - DE ♦ commented ·
Mach es dir doch nicht komplizierter als es ist.

Mach im E8 an der entsprechenden Stelle einen Haken und gut ist.

Hänge, falls gefordert, ggf. noch die Herstellererklärung zum FNN mit dran.

Du tust so als wärst du der erste der so eine Anlage in Betrieb nehmen und anmelden will.

Bei den meisten Netzbetreibern ist Victron und die entsprechenden Zertifikate usw. mittlerweile bekannt und es gibt keine Probleme bei der Anmeldung.

Außer vielleicht du hast eine besonders ausgefallene/umfangreiche Anlage.

Eine Sicherheitsladung/Ladeerhaltung um den Akku zu schützen ist ausdrücklich erlaubt, dazu zählt, so weit ich weiß, auch die erste Initialladung.

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maha avatar image maha commented ·

Was sagt dir dein gesunder Menschenverstand? :-)))

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dennibu answered ·

Herzlichen Dank für Eure Antworten, ihr habt ja recht. Wahrscheinlich tut sich in nächster Zeit noch einiges was die Bestimmungen angeht um es einfacher zu gestalten. Sich da dran aufzuhängen ist wohl Energieverschwendung…

Den entsprechenden Verweis zur Verhinderung der Tiefentladung hab ich gefunden, das darf sogar bei Ausfall des EnFluRi funktionieren… aber ich leg die FNN jetzt auf die Seite und lasse gut sein, Danke.

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